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Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018

Für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer arbeitstäglich abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind für 2018 folgende Beträge als Arbeitsentgelt anzusetzen:

  • Für ein Mittag- oder Abendessen: € 3,23 (bisher € 3,17),
  • Für ein Frühstück € 1,73 (bisher € 1,70).

Diese Beträge gelten auch für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 21.12.2017, IV C 5 - S 2334/08/10005-10).

Stand: 29. Januar 2018

Bild: ZoomTeam - Fotolia.com

Münch & Münch
Steuerberatersozietät

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Deininger Weg 86
92318 Neumarkt/Opf.


Fax 09181 6942-55


Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

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