Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, können im Jahr maximal € 1.250,00 als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Vollabzug aller Kosten ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ob eine durch die Corona-Krise hervorgerufene vorübergehende unfreiwillige Homeoffice-Tätigkeit dazu führt, ist fallweise zu prüfen. In jedem Fall aber ist für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zu Hause arbeiten muss, ein Werbungskostenabzug von bis zu € 1.250,00 möglich. Nach BMF-Schreiben vom 6.10.2017 (BStBl 2017 I S. 1320, Rz. 22) kann der Höchstbetrag auch bei nicht ganzjähriger Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers in voller Höhe abgezogen werden.
Definition eines Arbeitszimmers
Der Werbungskostenabzug setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer in seiner häuslichen Wohnung über ein abgeschlossenes Arbeitszimmer verfügt. An dieser Hürde dürfte in vielen Fällen der Werbungskostenabzug scheitern. Denn richten sich Betroffene im Wohnzimmer lediglich vorübergehend eine Arbeitsecke ein, stellt diese Arbeitsecke kein Arbeitszimmer dar. Für ein solches müsste der Steuerpflichtige schon einen leer stehenden Raum oder einen bisher privat genutzten Raum neu einrichten. Lässt sich ein abgeschlossener Raum vorübergehend zum Arbeitszimmer einrichten, ist der Wohnraumwechsel entsprechend zu dokumentieren.
Stand: 23. April 2020
Ausgabe April 2020
- Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise
- Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise
- Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
- Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
- Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
- Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
- Grundrente ab 2021
- ElsterFormular nur noch bis Jahresende
- Kleinbetragsrentenabfindung
- Werbeleistungen für den Arbeitgeber
- Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung
- Vorabpauschale Basiszins 2020
- Durchschnittswerte zählen nicht!
- Mietpreisbremse