Seitenbereiche
Inhalt

Stärkung der Betriebsrenten

Betriebsrente

Das derzeit geltende „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ sieht – neben der Direktzusage – im Wesentlichen folgende Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge vor: Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen. Das praktische Umsetzungsprozedere für jeden Durchführungsweg stellt sich derzeit als sehr komplex dar. Besonders kleinere Unternehmen sind überfordert. Die Bundesregierung will hier Erleichterungen schaffen. Mit dem neuen Referentenentwurf sollen vor allem kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen an die betriebliche Altersversorgung herangeführt werden.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

Neue Form der Betriebsrente:
Im Betriebsrentengesetz soll Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet werden, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen sollen hierfür wegfallen. Außerdem sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, im Fall einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben.

„Optingout“ bzw. „Optionsmodelle“:
Die neuen Begriffe stehen für eine automatische Entgeltumwandlung. Im Betriebsrentengesetz sollen die Rechtsgrundlagen für solche Modelle geschaffen werden, sodass die Sozialpartner künftig rechtssicher solche Modelle regeln können.

BAV-Förderbetrag:
Im Einkommensteuergesetz soll ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener eingeführt werden.

Flexible Höchstbeträge:
Die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge für Zahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen von derzeit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung (2017 = 4 % aus € 76.200,00 = € 3.048,00) sollen zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und angehoben werden.

Inkrafttreten

Das neue Gesetz soll bis auf wenige Ausnahmen ab dem 1.1.2018 gelten.

Stand: 28. Dezember 2016

Bild: drubig-photo - Fotolia.com

Münch & Münch
Steuerberatersozietät

Münch & Münch
Steuerberatersozietät

Deininger Weg 86
92318 Neumarkt/Opf.


Fax 09181 6942-55


Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.