Seitenbereiche
Inhalt

Überbrückungshilfe IV

Unternehmen, die im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen waren, können über die Plattform „www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de“ Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen.

Freiwillige Schließungen

Anträge können auch Unternehmen stellen, die ihren Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit durch die Coronazutrittsbeschränkungen freiwillig geschlossen haben. Die Unwirtschaftlichkeit muss glaubhaft gemacht werden können.

Unveränderte Förderbedingungen

Die Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe IV gleichen weitgehend den vorherigen Anforderungen. Für die Überbrückungshilfe IV ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent Voraussetzung. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über Steuerberaterinnen und -berater. Wie bisher erhalten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu € 100.000,00 pro Fördermonat.

Zutrittsbeschränkungen

Kosten für die Kontrolle von Zutrittsbeschränkungen werden durch die Überbrückungshilfe IV gefördert. Soweit ausschließlich interne Kosten angefallen sind, können diese durch einen Pauschbetrag von € 20,00 pro Öffnungstag geltend gemacht werden. Schausteller auf Advents- und Weihnachtsmärkten können Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend geltend machen.

Stand: 30. März 2022

Bild: hkama - stock.adobe.com

Münch & Münch
Steuerberatersozietät

Münch & Münch
Steuerberatersozietät

Deininger Weg 86
92318 Neumarkt/Opf.


Fax 09181 6942-55


Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.