Höchstbetrag pro Nutzer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).
Stand: 29. März 2017
Ausgabe April 2017
- Steuerumgehungs-Bekämpfungsgesetz
- Firmenwagen und Zuzahlung des Arbeitnehmers
- Das Ertragswertverfahren
- Aufspürung von ausländischem Erbvermögen
- Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern
- Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine
- Übertragung von Unternehmensvermögen
- Abschaffung der Abgeltungsteuer